Diego Quinter

Unternehmensnachfolge

Ihr Lebenswerk verdient eine Übergabe ohne offene Flanken.

Die meisten Nachfolgen scheitern nicht am fehlenden Käufer, sondern an ungeklärten Rechtsfragen: Pflichtteile, Verträge, Bewertung, Absicherung. Ich begleite KMU-Eigentümer in Graubünden und der Deutschschweiz durch den ganzen Prozess, rechtlich sauber und in Zusammenarbeit mit Ihrem Treuhänder.

Erstgespräch vereinbaren

Was ich für Sie regle.

Familieninterne Nachfolge

  • Übergabe an Kinder oder Verwandte, erbrechtlich abgesichert
  • Gleichbehandlung weichender Erben, Pflichtteile, Erbvorbezug
  • Ehe- und erbvertragliche Absicherung des Übergebenden

Verkauf an Dritte oder Management

  • Kaufvertrag, Gewährleistungen, Zahlungsmodalitäten, Earn-out
  • Management-Buy-out: Finanzierung und Aktionärbindungsvertrag
  • Verhandlungsführung an Ihrer Seite, bis zur Unterschrift

Vorsorge des Unternehmers

  • Testament und Erbvertrag mit Blick auf die Firma
  • Vorsorgeauftrag: Handlungsfähigkeit der Firma im Notfall
  • Statuten und Verträge nachfolgetauglich machen

Der Weg zur geregelten Nachfolge.

1

Auslegeordnung

Wo steht die Firma, wer kommt als Nachfolger in Frage, was sagen Statuten, Verträge und Güterstand? Sie erhalten eine klare Übersicht über Handlungsfelder und Zeitachse.

2

Struktur und Verträge

Der gewählte Weg wird rechtlich gebaut: Kaufvertrag oder Schenkung, erbrechtliche Absicherung, Aktionärbindungsvertrag, Übergangsregelung für die Führung. Abgestimmt mit Ihrem Treuhänder für die steuerliche Seite.

3

Vollzug und Übergang

Unterschrift, Handelsregister, Übergabe der Verantwortung. Auf Wunsch bleibe ich auch danach an Bord, etwa bei der Umsetzung der Übergangsphase.

Warum bei einer Anwaltskanzlei statt nur beim Vermittler? Nachfolge ist zuerst ein Rechtsprojekt: Sie verbindet Vertrags-, Erb- und Gesellschaftsrecht. Ich kenne beide Seiten des Tischs, als Anwalt seit 1995 und als Mitglied von Verwaltungsräten in Unternehmen der Immobilienbranche und der fertigenden Industrie.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Nachfolge.

Idealerweise fünf bis zehn Jahre vor der geplanten Übergabe. So bleiben alle Wege offen: familienintern, Verkauf oder Management-Buy-out. Auch eine kurzfristige Regelung ist möglich, nur mit weniger Spielraum.

Kontakt

Schildern Sie mir Ihr Anliegen.

Am schnellsten geht es telefonisch oder per E-Mail mit Ihrem Terminwunsch. Ihre Anfrage ist ab dem ersten Wort durch das Anwaltsgeheimnis geschützt.

Erstgespräch anfragen30 Minuten, vor Ort, telefonisch oder per Video. Terminwunsch per E-Mail senden, Sie erhalten Vorschläge innerhalb eines Arbeitstags.

Bitte noch keine vertraulichen Details übermitteln. Für die vertiefte Besprechung dient das Erstgespräch.

Demo-Entwurf · Relaunch-Konzept 08/2026