Diego Quinter

Anwalt für Baurecht in der ganzen Schweiz

Bauen ist teuer genug. Ein Baustreit soll es nicht noch teurer machen.

Ein Bauprojekt bringt viele Beteiligte mit unterschiedlichen Interessen an einen Tisch: Bauherr, Architekt, Unternehmer, Nachbarn, Behörden. Ich berate Private und Unternehmen in der ganzen Schweiz bei Verträgen, Bewilligungen und Mängeln, und vertrete sie, wenn es zum Streit kommt. Als Präsident der Eidgenössischen Schätzungskommission Kreis 12 kenne ich zudem die Bewertung von Grundstücken aus erster Hand.

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Was ich für Sie regle.

Verträge am Bau

Werkvertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag, Generalunternehmervertrag, SIA-Normen. Klare Regelungen zu Preis, Terminen, Abnahme und Garantie.

Baumängel und Forderungen

Mängelrüge, Nachbesserung, Minderung, Schadenersatz. Bauhandwerkerpfandrecht für Unternehmer, Abwehr für Eigentümer. Fristen im Griff.

Öffentliches Baurecht und Nachbarn

Baubewilligung, Einsprache, Nutzungsplanung, Zweitwohnungsgesetz, Enteignung. Nachbarrecht, Dienstbarkeiten, Grenzabstände. Stockwerkeigentum und Eigentümergemeinschaft.

Typische Situationen

Kommt Ihnen eine davon bekannt vor?

Dann lohnt sich ein kurzes Gespräch. Oft zeigt sich schon in 30 Minuten, welche Optionen Sie haben und was der nächste Schritt ist.

  • Nach dem Einzug zeigen sich Mängel und der Unternehmer stellt sich taub.
  • Sie haben als Handwerker Arbeit geleistet und der Bauherr zahlt nicht.
  • Das Nachbarprojekt nimmt Ihnen die Aussicht und Sie wollen wissen, ob eine Einsprache Chancen hat.
  • In der Stockwerkeigentümergemeinschaft blockiert eine Partei jede Sanierung.

Häufige Fragen

Häufige Fragen: Baurecht.

Sofort nach Entdeckung, nachweisbar schriftlich. Nach Gesetz (Art. 367 und 370 OR) gilt eine unverzügliche Prüfung und Rüge. Bei SIA-Norm 118 gelten längere Rügefristen, sie muss aber vereinbart sein. Wer zu lange wartet, verliert seine Ansprüche. Im Zweifel: rügen, dann beraten lassen.

Kontakt

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