Diego Quinter
Alle Beiträge

Erbrecht

Der Vorsorgeauftrag: Wer führt Ihre Firma, wenn Sie es nicht mehr können?

Diego Quinter, Rechtsanwalt · 17. Juli 2026 · 4 Min. Lesezeit

Ein Unfall, eine schwere Krankheit: Ohne Vorsorgeauftrag entscheidet die KESB, wer für Sie handelt. Für Unternehmer ist das ein Risiko, das sich mit einem Dokument beseitigen lässt.

Was passiert mit Ihrer Firma, wenn Sie morgen nach einem Unfall im Spital liegen und für Wochen nicht ansprechbar sind? Wer unterschreibt Verträge, wer gibt Zahlungen frei, wer spricht mit der Bank? Wenn Sie diese Frage nicht sofort beantworten können, fehlt Ihnen ein Vorsorgeauftrag.

Was der Vorsorgeauftrag regelt

Mit einem Vorsorgeauftrag (Art. 360 ff. ZGB) bestimmen Sie, wer für Sie handelt, falls Sie urteilsunfähig werden. Er kann drei Bereiche umfassen: Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr. Für Unternehmer ist der letzte Bereich entscheidend. Sie können eine Person Ihres Vertrauens einsetzen, die Ihre Rechte als Aktionär oder Gesellschafter ausübt, an Generalversammlungen teilnimmt und Verwaltungsräte wählt.

Ohne Vorsorgeauftrag prüft die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), ob eine Beistandschaft nötig ist. Das dauert, und die Behörde entscheidet nach ihren Kriterien, nicht nach Ihren. Ehegatten haben ein gesetzliches Vertretungsrecht, das aber auf den gewöhnlichen Bedarf beschränkt ist. Für die Führung einer Firma reicht es nicht.

Die Form

Der Vorsorgeauftrag muss entweder vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet sein, oder öffentlich beurkundet werden. Für Unternehmer empfiehlt sich die Beurkundung: Sie erlaubt einen ausführlichen Text mit klaren Anweisungen, und das Dokument ist weniger anfechtbar. Der Hinterlegungsort kann beim Zivilstandsamt registriert werden, damit er im Ernstfall gefunden wird.

Das Zusammenspiel mit der Firma

Der Vorsorgeauftrag allein genügt nicht. In der Firma braucht es die passenden Regelungen: Wer hat Zeichnungsberechtigung, wenn der Inhaber ausfällt? Gibt es einen zweiten Verwaltungsrat? Regelt der Aktionärbindungsvertrag den Fall der Urteilsunfähigkeit eines Partners? Diese Punkte werden am besten zusammen mit dem Vorsorgeauftrag bereinigt. Dann ist die Firma in jeder Situation handlungsfähig.

Was Sie jetzt tun können

Überlegen Sie, wem Sie die Vertretung anvertrauen würden, und sprechen Sie mit dieser Person. Prüfen Sie die Zeichnungsberechtigungen im Handelsregister. Und lassen Sie den Vorsorgeauftrag mit Ehe- und Erbvertrag abstimmen, damit alle Dokumente dasselbe Ziel verfolgen.

Betrifft das Ihre Situation?

Ein Erstgespräch von 30 Minuten zeigt, welche Schritte für Sie sinnvoll sind.

Erstgespräch vereinbaren

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 17. Juli 2026.

Kontakt

Schildern Sie mir Ihr Anliegen.

Am schnellsten geht es telefonisch oder per E-Mail mit Ihrem Terminwunsch. Ihre Anfrage ist ab dem ersten Wort durch das Anwaltsgeheimnis geschützt.

Erstgespräch anfragen30 Minuten, vor Ort, telefonisch oder per Video. Terminwunsch per E-Mail senden, Sie erhalten Vorschläge innerhalb eines Arbeitstags.

Bitte noch keine vertraulichen Details übermitteln. Für die vertiefte Besprechung dient das Erstgespräch.

Demo-Entwurf · Relaunch-Konzept 08/2026