Diego Quinter

Erbrecht und Willensvollstreckungen

Wer nichts regelt, überlässt die Entscheidung dem Gesetz. Und oft dem Streit.

Ein Nachlass ohne klare Regelung ist die häufigste Ursache für Zerwürfnisse in Familien. Ich helfe Ihnen, Ihren Willen rechtssicher festzuhalten, und begleite Erbengemeinschaften zu einer Teilung, die hält. Seit der Revision des Erbrechts 2023 ist der Gestaltungsspielraum grösser geworden. Nutzen Sie ihn.

Erstgespräch vereinbaren

Was ich für Sie regle.

Nachlass planen

Testament, Erbvertrag, Ehevertrag, Erbverzicht. Abgestimmt auf Ihre Familie, Ihr Vermögen und Ihre Firma, mit Blick auf Pflichtteile und Steuerfolgen.

Erbteilung begleiten

Inventar, Bewertung, Ausgleichung, Teilungsvertrag. Moderation zwischen den Erben, damit die Gemeinschaft nicht jahrelang blockiert bleibt.

Willensvollstreckung und Streitfälle

Übernahme von Willensvollstreckermandaten. Vertretung bei Herabsetzungs-, Ungültigkeits- und Teilungsklagen.

Typische Situationen

Kommt Ihnen eine davon bekannt vor?

Dann lohnt sich ein kurzes Gespräch. Oft zeigt sich schon in 30 Minuten, welche Optionen Sie haben und was der nächste Schritt ist.

  • Sie möchten Ihren Ehepartner oder Lebenspartner besser absichern, als es das Gesetz vorsieht.
  • Ein Kind soll das Elternhaus oder die Firma übernehmen, die Geschwister sollen fair behandelt werden.
  • Die Erbengemeinschaft kommt nicht weiter, weil sich ein Erbe querstellt.
  • Sie sind als Willensvollstrecker eingesetzt und wissen nicht, wo anfangen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Erbrecht und Willensvollstreckungen.

Der Pflichtteil der Nachkommen wurde von drei Vierteln auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs gesenkt, der Pflichtteil der Eltern ist weggefallen. Damit können Sie über einen grösseren Teil Ihres Vermögens frei verfügen. Bestehende Testamente sollten darauf geprüft werden, ob sie noch das gewünschte Ergebnis erzielen.

Kontakt

Schildern Sie mir Ihr Anliegen.

Am schnellsten geht es telefonisch oder per E-Mail mit Ihrem Terminwunsch. Ihre Anfrage ist ab dem ersten Wort durch das Anwaltsgeheimnis geschützt.

Erstgespräch anfragen30 Minuten, vor Ort, telefonisch oder per Video. Terminwunsch per E-Mail senden, Sie erhalten Vorschläge innerhalb eines Arbeitstags.

Bitte noch keine vertraulichen Details übermitteln. Für die vertiefte Besprechung dient das Erstgespräch.

Demo-Entwurf · Relaunch-Konzept 08/2026