Handelsrecht
Ihr Unternehmen soll wachsen. Nicht Ihr rechtliches Risiko.
Ob Gründung, Umstrukturierung oder Konflikt unter Gesellschaftern: Handels- und Gesellschaftsrecht entscheidet darüber, wer in Ihrem Unternehmen was darf und wer wofür haftet. Ich berate Eigentümer und Verwaltungsräte von KMU, mit der Perspektive aus eigenen Verwaltungsratsmandaten.
Erstgespräch vereinbarenWas ich für Sie regle.
Gründung und Struktur
AG oder GmbH, Statuten, Organisationsreglement, Handelsregister. Und die Frage, welche Struktur zu Ihren Plänen in fünf Jahren passt.
Gesellschafter und Organe
Aktionärbindungsverträge, Gesellschafterverträge, Vinkulierung, Ein- und Austritt von Partnern. Verantwortlichkeit und Pflichten von Verwaltungsrat und Geschäftsführung.
Konflikte und Transaktionen
Streit unter Gesellschaftern, Anfechtung von Beschlüssen, Verantwortlichkeitsklagen. Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen.
Typische Situationen
Kommt Ihnen eine davon bekannt vor?
Dann lohnt sich ein kurzes Gespräch. Oft zeigt sich schon in 30 Minuten, welche Optionen Sie haben und was der nächste Schritt ist.
- Zwei Partner gründen gemeinsam und wollen von Anfang an regeln, was bei Ausstieg, Streit oder Tod passiert.
- Ein Minderheitsaktionär fühlt sich übergangen und will seine Rechte kennen.
- Sie sitzen im Verwaltungsrat und fragen sich, wofür Sie persönlich haften.
- Ein Mitgesellschafter soll ausgekauft werden.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Handelsrecht.
Beide bieten Haftungsbeschränkung. Die GmbH ist mit CHF 20 000 Stammkapital günstiger und persönlicher (Gesellschafter sind im Handelsregister sichtbar). Die AG braucht CHF 100 000 Aktienkapital, davon mindestens CHF 50 000 einbezahlt, bietet dafür Anonymität der Aktionäre und ist bei Nachfolge und Investoren flexibler. Die Wahl hängt von Ihren Zielen ab.
Kontakt
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