Diego Quinter

Vertragsrecht

Ein guter Vertrag verhindert den Streit. Ein schlechter finanziert ihn.

Die meisten Konflikte zwischen Geschäftspartnern beginnen mit einer Vereinbarung, die eine Situation nicht vorgesehen hat. Ich gestalte und prüfe Verträge so, dass sie im Alltag funktionieren und im Ernstfall standhalten. Und wenn ein Vertrag bereits verletzt wurde, setze ich Ihre Ansprüche durch: verhandelnd, wo möglich, vor Gericht, wo nötig.

Erstgespräch vereinbaren

Was ich für Sie regle.

Verträge gestalten

Kauf-, Werk-, Bau-, Arbeits-, Auftrags-, Gesellschafts-, Miet-, Pacht-, Darlehens- und Zusammenarbeitsverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vereinsstatuten. Auf Ihre Situation geschrieben, ohne Textbausteine, die im Streitfall niemandem helfen.

Verträge prüfen

Bevor Sie unterschreiben: Was steht wirklich drin, welche Risiken tragen Sie, was lässt sich nachverhandeln? Eine klare Einschätzung innert nützlicher Frist.

Ansprüche durchsetzen und abwehren

Vertragsverletzung, Mängel, Verzug, Kündigung, Schadenersatz. Aussergerichtliche Einigung, Schlichtung, Prozess bis vor Bundesgericht.

Typische Situationen

Kommt Ihnen eine davon bekannt vor?

Dann lohnt sich ein kurzes Gespräch. Oft zeigt sich schon in 30 Minuten, welche Optionen Sie haben und was der nächste Schritt ist.

  • Der Lieferant hält Termine nicht ein und Sie wollen aus dem Vertrag aussteigen.
  • Ein Kunde zahlt nicht und beruft sich auf angebliche Mängel.
  • Sie schliessen einen langfristigen Vertrag ab und wollen vorher wissen, wo die Fallstricke liegen.
  • Ein Partner will die Zusammenarbeit beenden, aber die Vereinbarung regelt den Fall nicht.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Vertragsrecht.

Grundsätzlich ja. Das Obligationenrecht kennt für die meisten Verträge keine Formvorschrift. Das Problem ist der Beweis: Was vereinbart wurde, muss im Streitfall belegt werden. Deshalb lohnt sich bei allem, was über Alltagsgeschäfte hinausgeht, eine schriftliche Fassung.

Kontakt

Schildern Sie mir Ihr Anliegen.

Am schnellsten geht es telefonisch oder per E-Mail mit Ihrem Terminwunsch. Ihre Anfrage ist ab dem ersten Wort durch das Anwaltsgeheimnis geschützt.

Erstgespräch anfragen30 Minuten, vor Ort, telefonisch oder per Video. Terminwunsch per E-Mail senden, Sie erhalten Vorschläge innerhalb eines Arbeitstags.

Bitte noch keine vertraulichen Details übermitteln. Für die vertiefte Besprechung dient das Erstgespräch.

Demo-Entwurf · Relaunch-Konzept 08/2026