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Erbrecht

Erbrecht seit 2023: mehr Spielraum für die Übergabe der Firma

Diego Quinter, Rechtsanwalt · 28. August 2026 · 4 Min. Lesezeit

Die Revision des Erbrechts hat die Pflichtteile gesenkt. Das eröffnet Unternehmern neue Möglichkeiten, das Unternehmen an eine Person zu übertragen, ohne die anderen Erben zu benachteiligen.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Erbrecht. Die wichtigste Änderung für Unternehmer: Der Pflichtteil der Nachkommen wurde von drei Vierteln auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs gesenkt. Der Pflichtteil der Eltern ist ganz weggefallen. Der Pflichtteil des Ehegatten bleibt bei der Hälfte.

Was das konkret bedeutet

Ein Beispiel. Eine verwitwete Unternehmerin hat zwei Kinder. Nach altem Recht konnte sie über einen Viertel ihres Nachlasses frei verfügen, drei Viertel waren als Pflichtteil der Kinder gebunden. Seit 2023 ist die Hälfte frei verfügbar. Will sie die Firma dem Kind übertragen, das im Betrieb arbeitet, hat sie doppelt so viel Spielraum, um dies ohne Verletzung der Pflichtteile zu tun.

Die frei verfügbare Quote lässt sich gezielt einsetzen: durch Testament oder Erbvertrag zugunsten des Nachfolgers, durch Erbvorbezug mit Ausgleichungsregelung oder durch eine Kombination aus Verkauf zu einem reduzierten Preis und Schenkung der Differenz.

Bestehende Testamente prüfen

Viele Testamente aus der Zeit vor 2023 enthalten Formulierungen wie «Ich setze meine Kinder auf den Pflichtteil». Nach neuem Recht bedeutet das eine kleinere Quote als beim Verfassen gedacht. Ob das dem Willen entspricht, muss geprüft werden. Umgekehrt können Verfügungen, die sich auf die alten Quoten beziehen, heute mehr Freiraum lassen, als der Erblasser nutzen wollte.

Grenzen bleiben

Der Pflichtteil ist tiefer, aber er existiert. Wer ihn verletzt, riskiert eine Herabsetzungsklage der übergangenen Erben. Bei Unternehmen kommt die Bewertungsfrage dazu: Zu welchem Wert wird die Firma in die Erbteilung eingerechnet? Hier entscheidet sich, ob eine Regelung hält oder vor Gericht landet. Eine saubere Bewertung und ein Erbvertrag, dem alle Beteiligten zugestimmt haben, schaffen Sicherheit für alle.

Empfehlung

Unternehmer mit Testament oder Erbvertrag aus der Zeit vor 2023 lassen die Dokumente einmal überprüfen. Wer noch keine Regelung hat, nutzt den neuen Spielraum von Anfang an. In beiden Fällen gehört die Nachfolge der Firma ins Zentrum der Planung.

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