Unternehmensnachfolge
Warum die Unternehmensnachfolge fünf Jahre vor der Übergabe beginnt
Diego Quinter, Rechtsanwalt · 12. Juni 2026 · 5 Min. Lesezeit
Die meisten Unternehmer planen die Nachfolge zu spät. Dann fehlen die Optionen, nicht der Käufer. Was in den fünf Jahren vor der Übergabe rechtlich zu tun ist.
Wer die Nachfolge seines Unternehmens regeln will, denkt zuerst an die Person: Wer übernimmt? Ein Kind, ein Mitarbeiter, ein Käufer von aussen? Diese Frage ist wichtig. Sie ist aber nicht die erste. Die erste Frage lautet: Ist mein Unternehmen überhaupt übergabefähig?
Übergabefähig heisst: rechtlich sauber
Ein Unternehmen ist übergabefähig, wenn ein Dritter es kaufen könnte, ohne dass der Eigentümer täglich präsent sein muss. Das hat eine organisatorische und eine rechtliche Seite. Rechtlich heisst das: Statuten sind aktuell, Verträge mit Kunden und Lieferanten sind schriftlich und übertragbar, die Liegenschaft ist vom Betrieb getrennt oder bewusst darin belassen, und es gibt keine ungeklärten Ansprüche von Familienmitgliedern oder früheren Partnern.
In der Praxis fehlt fast immer etwas davon. Ein Mietvertrag, der auf die Person des Inhabers lautet. Ein Aktionärbindungsvertrag aus der Gründungszeit, der die Nachfolge nicht vorsieht. Eine Ehegattin, die über den Güterstand am Unternehmen beteiligt ist, ohne dass jemand daran gedacht hat.
Was in Jahr fünf bis drei geschieht
Auslegeordnung. Wer sind die möglichen Nachfolger, welche Wege stehen offen, was sagen Statuten, Verträge und Güterstand? Daraus entsteht eine Liste von Handlungsfeldern. Typisch sind: Trennung von Betrieb und Immobilie, Bereinigung der Verträge, Anpassung des Ehe- und Erbvertrags, Regelung der Stellvertretung. Diese Schritte brauchen Zeit, und manche haben steuerliche Fristen. Wer beispielsweise eine Liegenschaft aus der Firma nimmt, löst je nach Konstellation Steuerfolgen aus, die sich mit genügend Vorlauf vermeiden lassen.
Was in Jahr drei bis eins geschieht
Struktur und Verträge. Jetzt wird der gewählte Weg gebaut: Kaufvertrag oder Schenkung, Erbvorbezug mit Ausgleichungspflicht, Aktionärbindungsvertrag zwischen Alt und Neu, Übergangsregelung für die Führung. Bei familieninterner Übergabe kommt die Frage der weichenden Erben dazu: Wie werden die Geschwister behandelt, die nicht übernehmen? Das Erbrecht setzt mit den Pflichtteilen Grenzen, innerhalb derer sich fast immer eine Lösung findet. Aber nur, wenn sie bewusst gestaltet wird.
Das letzte Jahr
Vollzug. Unterschrift, Handelsregister, Übergabe der Verantwortung. Und die Regelung dessen, was danach kommt: Bleibt der Übergeber im Verwaltungsrat? Erhält er ein Beratungsmandat? Wie lange ist er für Kunden erreichbar? Diese Fragen entscheiden darüber, ob die Übergabe für alle Beteiligten gelingt.
Und wenn die fünf Jahre nicht mehr da sind?
Dann geht es auch schneller, mit weniger Spielraum. Was aber in jedem Fall sofort geregelt werden sollte, unabhängig vom Zeithorizont: die Handlungsfähigkeit der Firma, falls dem Inhaber etwas zustösst. Ein Vorsorgeauftrag und klare Stellvertretungsregeln sind der erste Schritt jeder Nachfolgeplanung. Sie kosten wenig und verhindern im Ernstfall den Stillstand.
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Erstgespräch vereinbarenDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 12. Juni 2026.